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Welche Rechte hat der Elternbeirat?
§98 RSO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheim-Aufenthalten, Schulschikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:

> grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
> die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
> die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der Schulverhältnisse,
> die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
> grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
> Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
> die Einführung von Schulversuchen.
 
 
 
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