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Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
Nach Art.65 BayEUG gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats u.a.:

> das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern
und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und
Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
> Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
zu beraten,
> bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
das Einvernehmen herbeizuführen,
> bei der Bestimmung eines Namens für die Schule
mitzuwirken
 
 
 
 
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